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Zuletzt aktualisiert: [15.05.2026]
Allgemeine Geschäftsbedingungn
Angaben gemäß § 5 TMG Erfolgsroute GmbH ‍ Helgolandring 62, 45149 Essen ‍ Handelsregister: HRB 36844 ‍ Registergericht: Amtsgericht Essen ‍ ‍E-Mail: kontakt@erfolgsroute.com Telefon: +49 1573 6381783 ‍Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV Erfolgsroute GmbH Geschäftsführer: Luca Baumgart ‍ Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Verkaufsbedingungen der Erfolgsroute GmbH Allgemeines Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. Sie gelten nicht nur für das Vertragsverhältnis, in das sie einbezogen wurden, sondern auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, wenn wir auf keine anderen Geschäftsbedingungen verweisen. Wir lehnen den Vertragsschluss mit Verbrauchern ausdrücklich ab. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichenden oder zusätzlicher Bedingungen des Kunden den Vertrag vorbehaltlos durchführen. ‍Vertragsschluss Unsere Angebote sind freibleibend. Mit der Annahme eines Angebotes erklärt der Kunde verbindlich, die ausgewiesenen Leistungen bestellen zu wollen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, das mit der Bestellung des Kunden vorliegende Vertragsangebot anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich oder durch den Beginn der Bearbeitung der Bestellung erklärt werden. Soweit Gegenstand des Angebotes Leistungen Dritter sind, stehen diese unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Sollten die Leistungen aus Gründen nicht verfügbar sein, die für uns bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, oder sollten wir unverschuldet von einem Lieferanten nicht beliefert werden, haben wir das Recht, uns insoweit von dem Vertrag zu lösen. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist und auf seinen Wunsch den gesamten Vertrag aufheben, wenn dieser aufgrund der ausbleibenden Leistung für den Kunden nicht mehr von Interesse ist und wir keinen gleichwertigen Ersatz anbieten können, der dem Kunden zumutbar ist. ‍Unsere Leistungen ‍Gegenstand unserer Leistungen sind die jeweils vom Kunden beauftragten Leistungen. Wir erbringen diese nach unserem bei Leistungserbringung aktuellen Wissensstand sowie nach dem bewährten Stand der Technik. Wir schulden keinen konkreten Erfolg unserer Leistung, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anders unter Angabe des jeweiligen Ziels vereinbart. Als Beschaffenheit der Leistung gelten nur die Angaben in unserem Angebot als vereinbart. Davon abweichende öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Leistung dar. Digitale Leistungsergebnisse (z. B. Anzeigen, Texte) erstellen wir gemäß den Vereinbarungen mit dem Kunden. Wir werden diese vor Veröffentlichung dem Kunden zur Prüfung und Freigabe übermitteln. Dem Kunden obliegt mit Ausnahme der urheberrechtlichen Prüfung die rechtliche Prüfung, ob die Leistungsergebnisse wie geplant genutzt werden dürfen. Für digitale Leistungsergebnisse, die wir im Auftrag des Kunden erstellen, ist mit dem vereinbarten Entgelt jeweils ein Korrekturlauf abgegolten. Weitere Korrekturläufe sowie Änderungen an vom Kunden abgenommene Leistungen sind gesondert zu den vereinbarten, mangels Vereinbarung zu unseren üblichen und angemessenen Sätzen zu vergüten. Fehlerbehebungen erfolgen stets ohne Berechnung. Für die Veröffentlichung der digitalen Leistungsergebnisse gelten ergänzend die jeweiligen Regelungen der vom Kunden bestimmten Plattformen. Wir stehen nicht dafür ein, dass diese Plattformen die digitalen Leistungsergebnisse wie gewünscht veröffentlichen. ‍Mitwirkungspflichten des Kunden (§642 BGB) ‍Sofern wir für unsere Leistungen auf die Erfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden angewiesen sind (insb. Erfüllung von Beistellleistungen, z.B. Videos, Fotos, Texte, Logos etc.), hat der Kunde uns diese unverzüglich nach Beauftragung der jeweiligen Leistung in einem geeigneten digitalen Format zu überlassen, sofern nicht anders vereinbart. Wir werden den Kunden auf seine Mitwirkungspflichten entsprechend hinweisen, sofern diese nicht aus der Natur der Sache offensichtlich durch den Kunden zu erbringen sind. Sofern uns der Kunde Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Videos oder Logos) zur Verfügung stellt, steht er dafür ein, dass diese für die vertraglichen Zwecke genutzt werden dürfen. Uns trifft insoweit keine eigenständige Prüfungspflicht. Der Kunde wird uns bei einem schuldhaften Verstoß gegen Satz 1 von berechtigten Ansprüchen Dritter freihalten und ist für die Abwehr erhobener Ansprüche auf seine Kosten verantwortlich. Er darf ohne unsere Zustimmung keine Vereinbarungen mit dem jeweiligen Dritten abschließen, sofern diese für uns rechtliche Auswirkungen haben. Wir werden die Zustimmung nicht unbillig verweigern.Wir sind ohne gesonderte Erlaubnis des Kunden berechtigt, seine gewerblichen Schutzrechte (Name, Markenlogo, Corporate Design) in einer üblichen und angemessenen Art und Weise zu nutzen, sofern und soweit es für unsere vertragsgemäße Leistung erforderlich ist. Während der Vertragsdauer wird der Kunde einen informierten und kompetenten Ansprechpartner benennen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht richtig und/oder nicht rechtzeitig nach, werden von uns ggf. zugesagte Termine hinfällig und verschieben sich mindestens in dem Umfang der Verspätung des Kunden. Wir sind gleichwohl berechtigt, für unsere Tätigkeit vereinbarte Pauschalen zu berechnen, auch wenn wir aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Kunden nicht leisten können. Wir weisen den Kunden auf diesen Umstand im Einzelfall entsprechend hin. Sofern uns der Kunde Materialien in digitaler Form überlässt, wird er von diesen mindestens eine Datensicherung anlegen. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, uns die betreffenden Materialien erneut unentgeltlich zu übermitteln. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von uns wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Entgelt ‍Für unsere Leistungen fallen die mit dem Kunden vereinbarten Entgelte an. Sofern für eine mit dem Kunden vereinbarte Leistungen kein Entgelt vereinbart wurde, gilt unsere aktuelle Preisliste, hilfsweise gilt eine übliche Vergütung als vereinbart. Unsere Entgelte werden wie im Angebot ausgewiesen in Rechnung gestellt. Die Abrechnung von Pauschalen erfolgt vorab für die jeweils feste Vertragslaufzeit. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sofern uns bereits Ansprüche auf Erstattung von Kosten oder auf Zinsen zustehen, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Wir werden den Kunden über eine von seinen Angaben abweichende Verrechnung informieren. Wir sind im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden berechtigt, einmalig je Rechnung eine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen. Die Möglichkeit der Geltendmachung von etwaigen weiteren Verzugsschäden bleibt unbenommen.Wir sind berechtigt, Rechnungen in digitaler Form an den Kunden zu versenden. Rechte ‍Der Kunde erwirbt an unseren Leistungen die Rechte, die für deren vertragsgemäße Nutzung erforderlich sind. Erfolgsgarantie und vorzeitige Beendigung ‍Die Erfolgsgarantie ist ein freiwilliges Zusatzangebot des Auftragnehmers im Rahmen der vereinbarten Dienstleistung und stellt keine werkvertragliche Zusicherung einer erfolgreichen Stellenbesetzung oder Vermittlung von Kunden dar. Beendet der Auftraggeber die Rekrutierungskampagne vorzeitig und endgültig oder stellt er die Zusammenarbeit einseitig und unwiderruflich ein, gelten die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen des Auftragnehmers als vollständig erbracht und abgegolten. Eine Fortführung der Leistungspflichten – insbesondere der Erfolgsgarantie – ist in diesem Fall ausgeschlossen, da diese untrennbar an die aktive Durchführung und Fortsetzung der Kampagne gebunden ist. Termine Liefer- oder Leistungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet werden. ‍ Laufzeit des Vertrages Verträge werden mit der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Laufzeit fest abgeschlossen. Falls im Angebot eine Kündigungsfrist festgelegt wurde, verlängert sich die feste Laufzeit jeweils um einen Monat, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Sollte vertragsseitig eine andere Kündigungsfrist festgelegt worden sein, hat diese immer vorrang. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist im Übrigen ausgeschlossen.Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die folgenden Gründe, wenn sie für die andere Partei vorliegen:die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, wenn die Verletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist nicht beseitigt wird. Mahnung und Fristsetzung sind bei Unzumutbarkeit nicht erforderlich;die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse;die Eröffnung der Liquidation;Kündigungen bedürfen der Schriftform. E-Mail ist ausreichend, wenn der Erhalt ausdrücklich unter Bezugnahme auf die erklärte Kündigung ebenfalls per E-Mail bestätigt wird. Kündigungen und Mitteilungen ‍ Kündigungen oder sonstige rechtserhebliche Mitteilungen des Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag müssen in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail). Zugang der Erklärungen Solche Mitteilungen sind nur wirksam, wenn sie an eine der folgenden offiziellen Adressen übermittelt werden: per E-Mail an kontakt@erfolgsroute.com, oder per Post an die im Impressum angegebene Geschäftsanschrift der Erfolgsroute GmbH. Ausschluss anderer Empfangswege Mitteilungen, die an andere E-Mail-Adressen (einschließlich persönlicher E-Mail-Adressen von Mitarbeitenden oder der Geschäftsführung) gesendet werden, gelten nicht als zugegangen, sofern deren Empfang nicht ausdrücklich in Textform bestätigt wurde. Zeitpunkt des Zugangs Eine Mitteilung gilt als zugegangen, sobald sie in den oben genannten Empfangsstellen während der üblichen Geschäftszeiten abrufbar ist. Mängel ‍Soweit dem Kunden wegen unserer Leistung Mängelansprüche zustehen sollten, gelten für diese die gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht nachfolgend etwas Abweichendes vereinbart wird. Mängel sind, soweit es dem Kunden möglich ist, durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome und die Mängel veranschaulichende Unterlagen zu rügen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt. Die Behebung von Mängeln erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wenn wir auf eine Mängelrüge des Kunden Leistungen für Mangelsuche oder -beseitigung erbringt, können wir hierfür eine Vergütung nach unseren üblichen und angemessenen Sätze verlangen, sofern kein Mangel vorliegt, für den wir einstandspflichtig sind und dies im Zeitpunkt der Mangelrüge dem Kunden erkennbar war. Sollte sich der Kunde im Zeitpunkt der Mangelrüge mit der Entrichtung des vereinbarten Entgelts in Verzug befinden, können wir die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde die fällige Vergütung abzüglich eines Betrages, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an uns entrichtet hat.Für Mängelansprüche ist eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden wegen Mängeln, insoweit gilt die Regelung zur Haftung. Für Schadensersatzansprüche, die auf einer verweigerten Nacherfüllung beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen nur dann, wenn die Nacherfüllung innerhalb der auf ein Jahr verkürzten Frist für Mängelansprüche verlangt wurde. ‍ Haftung ‍Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz beträgt ein Jahr. Absatz 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen. ‍ Datenschutz Sofern und soweit unsere Tätigkeit für den Kunden eine Auftragsverarbeitung darstellt, gilt der anliegende Auftragsverarbeitungsvertrag, der diesen AGB vorgeht. Im Übrigen verpflichten wir uns hinsichtlich personenbezogener Daten, welche uns der Kunde zur Verarbeitung überlässt, die insoweit bestehenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten. ‍ Höhere Gewalt ‍Jede Partei wird von ihrer Leistungspflicht temporär befreit, soweit und solange sie an der Erbringung der Leistung aufgrund eines Aktes höherer Gewalt gehindert ist (die „verhinderte Leistung“). Das gilt auch für den Fall, dass die Partei sich bereits im Verzug befindet. Wenn sich eine Partei auf das Vorliegen eines Aktes höherer Gewalt beruft, wird auch die andere Partei temporär von den von ihr insoweit geschuldeten Leistungen frei, sofern und soweit diese die Gegenleistung der verhinderten Leistung sind oder diese nur aufbauend auf oder zusammen mit der verhinderten Leistung erbracht werden können. Höhere Gewalt sind entsprechende Ereignisse im Sinne des § 206 BGB sowie ein sonst ungewöhnliches und unvorhergesehenes Ereignis, wenn diejenige Partei, die sich hierauf beruft, das Ereignis nicht verursacht hat, nicht mit dem Ereignis rechnen, dessen Eintritt nicht beeinflussen, dessen Folge trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern konnte und aus dem Grund an der Leistungserbringung gehindert ist. Dies gilt insbesondere für Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Pandemien, Unwettern, Umweltkatastrophen, Cyber-Angriffe oder wenn die Leistungsverhinderung sonst auf staatliche Anordnung, die eine Leistungsstörung zur Folge haben, beruht. Als höhere Gewalt gelten auch Leistungshindernisse aufgrund Rohstoffmangels und/oder staatlichen Maßnahmen aufgrund von Rohstoffmängeln und daraus folgenden allgemeinen Störungen der Leistungserbringung (auch in Lieferketten). Die Partei, die sich auf das Vorliegen höherer Gewalt beruft, hat die andere Partei unverzüglich in Textform über die Tatsache, die Gründe hierfür und die Auswirkungen zu informieren;mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die vollständige Erfüllung ihrer Verpflichtungen möglichst unverzüglich wieder aufnehmen zu können;angemessene Anstrengungen zu unternehmen, die negativen Auswirkungen auf die Erfüllung des Vertrages möglichst zu minimieren; Sonstiges Eine Vertragspartei ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder zur Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als die zugrundeliegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder nicht bestritten wird.Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder des Vertrages insgesamt auf einen Dritten ist nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. ‍ Öffentlichkeitsarbeit Wir dürfen in unserer Unternehmenskommunikation auf unsere Tätigkeit für den Kunden sowie die erbrachten Leistungen in einer üblichen und angemessenen Art und Weise hinweisen und für diese Zwecke die Firma sowie das Logo des Kunden verwenden. ‍ Schlussbestimmungen ‍Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Etwaig abweichende Nebenabreden und frühere Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand werden hiermit unwirksam. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Zur Wahrung dieses Schriftformerfordernisses genügt auch die Unterzeichnung mittels einer in DocuSign oder einer vergleichbaren Software oder einem vergleichbaren Verfahren erzeugten, einfachen elektronischen Signatur i.S.v. Art. 3 Nr. 10 eIDAS-VO (EU Nr. 910/2014). Eine Erklärung allein per E-Mail ist nicht ausreichend. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformabrede.Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, bleibt die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist. Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist an unserem Sitz.
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